Staubniederschlagsbelastung

Neben der Messung von Feinstaubimmissionen wird im iLAB auch die Belastung durch grobe Stäube untersucht. Diese Stäube bestehen aus so großen Teilchen, dass sich der Staub nicht dauerhaft in der Luft befindet, sondern sich niederschlägt. Man spricht in diesem Zusammenhang von Staubniederschlag oder von Staubdeposition. In der TA – Luft ist in Nr. 4.3.1 ein Grenzwert für Staubniederschlag in Form eines über ein Jahr gemittelten Depositionswertes von 0,35 g/(m²*d) festgelegt. Dieser Wert ist nicht zum Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefahren formuliert, sondern dient dem Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass grobe Stäube nicht einatembar sind und dementsprechend nicht bis in die Lunge vordringen können. Aus diesem Grund sind Gesundheitsgefahren nicht zu erwarten.

Die Bestimmung des  Staubniederschlags erfolgt gemäß VDI 4320/Blatt 2, dem Bergerhoff – Verfahren. Dabei werden Topfsammler über einen Zeitraum von einem Monat exponiert. Nach der Probenahme wird im Labor der Inhalt der Gefäße mit Hilfe eines Siebes der Maschenweite 2 mm von groben Partikeln getrennt, eingetrocknet und die Rückstandsmasse dann durch Wiegen (gravimetrisch) bestimmt. Die ermittelte Masse wird auf einen Quadratmeter und einen Tag bezogen angegeben und stellt einen Monatsmittelwert dar. Um auch jahreszeitliche Effekte zu erfassen, ist an jedem Messpunkt in der Regel eine zwölf-monatige Beprobung, also ein zwölf-maliges Ausbringen der Topfsammler, erforderlich. Diese 12 monatlichen Werte ergeben dann ein Jahresmittel, das mit obigem Grenzwert verglichen wird.