Feinstaub

Wägeraum

Auch der Feinstaub ist wie Stickstoffdioxid einer der Schadstoffe, die einen erheblichen Beitrag zur Luftverschmutzung darstellen. Im Gegensatz zu den Belastungen durch Stickstoffdioxid und Benzol liegt die Quelle des Feinstaubs nicht ausschließlich beim Straßenverkehr, sondern auch bei der Industrie und beim Hausbrand. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit ist in der 39.BImSchV ein Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ und zusätzlich ein Tagesmittelgrenzwert von 50 µg/m³ für PM10 - Feinstaub festgelegt, der im Jahr maximal 35 mal an einer Messstelle überschritten werden darf. PM10 bedeutet, dass die Konzentration der Partikel bestimmt wird, die einen Äquivalenzdurchmesser von kleiner oder gleich 10 µm besitzen. Auf Grund der besonderen toxikologischen Rolle sehr kleiner Partikel wird ebenfalls die Fraktion der Partikel bis 2,5 µm (PM2.5) bestimmt. Hier ist ein Jahresmittelgrenzwert von 25 µg/m³ festgelegt.

Zur Messung des Feinstaubs setzt das iLAb das gravimetrische Referenzverfahren, das durch die 39.BImSchV vorgeschrieben und durch Europäische Normen beschrieben ist, ein. Das Bestimmungsverfahren basiert auf der Abscheidung von Feinstaub auf Quarzfaserfiltern. Dabei wird ein eigens für die Abscheidung von Feinstaubfraktionen konzipiertes Abscheidesystem eingesetzt. Die Luft wird mit einer genau eingestellten Geschwindigkeit durch das Abscheidesystem gesaugt, wobei die Partikel der gewünschten Fraktion auf dem Filter abgeschieden werden. Der Filter wird vor und nach der Probenahme gewogen. Aus der Gewichtsdifferenz und dem gezogenen Luftvolumen wird die Feinstaubbelastung berechnet. Bei der Wägung sind hohe Anforderungen an die Präzision und die Klimatisierung des Wägeraums gestellt. Da die Luftfeuchtigkeit maßgeblichen Einfluss auf das Gewicht der Filter hat, wird mit großem technischem Aufwand eine stets gleichmäßige Luftfeuchtigkeit und Temperatur in einer staubfreien Umgebung erreicht.